Bärbel Hammer Steuerberaterin

Verlauf

Steuernews für Mandanten

Jahressteuergesetz 2024

BMF veröffentlicht 243-seitigen Referentenentwurf für umfassende Steueränderungen ...mehr

Betriebsveranstaltungen

Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch bei nur eingeschränkter Teilnahme zulässig ...mehr

Unrichtiger Steuerausweis

Neue EuGH-Rechtsprechung zur unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer ...mehr

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen ...mehr

Ferienjobs

Tipps für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ...mehr

Initiative FASTER

EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur Entlastung von Doppelbesteuerung ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar ...mehr

Buchführungsdaten-Schnittstelle

Diskussionsentwurf für neue Buchführungsdatenschnittstellenverordnung ...mehr

Initiative FASTER

Stempel

Quellensteuern

Einkünfte wie Dividenden, Zinsen usw. werden von vielen Mitgliedstaaten mit Quellensteuern belastet, wenn die Zahlungsempfängerin bzw. der Zahlungsempfänger in einem anderen EU-Staat bzw. im Ausland ansässig ist. Ein Großteil davon ist im Regelfall auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar. Der nicht auf inländische Steuern anrechenbare Teil muss über schwierige, langwierige und aufwendige Quellensteuererstattungsverfahren beim jeweiligen Quellenstaat zurückgeholt werden. Das soll nun einfacher werden.

Schnellverfahren

Die Europäische Kommission hat im Juni 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER-Richtlinie) vorgelegt. Der EU-Rat hat den Inhalt dieser Richtlinie nun genehmigt. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten neue Verrechnungssysteme anwenden müssen, wenn eine Entlastung von überschüssiger Quellensteuer auf Dividenden öffentlich gehandelter Aktien gewährt wird. Die neuen Verfahren heißen einerseits „Steuererleichterung an der Quelle“ (soll heißen, dass der entsprechende Steuersatz zum Zeitpunkt der Zahlung von Dividenden oder Zinsen angewandt wird) sowie andererseits „Schnellerstattungssystem“. Eine digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) benötigen Gläubigerinnen und Gläubiger der Kapitalerträge, die das neue Schnellverfahren zur Entlastung von der Quellensteuer in Anspruch nehmen wollen.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: RioPatuca Image - stock.adobe.com

Funktionen

Autor

Werbeagentur Linz

hCards

Logo von Bärbel Hammer Steuerberaterin
Bärbel Hammer Steuerberaterin, work: Ingeborg-Bachmann-Straße 11, 70736 Fellbach, Deutschland, work: +49 (0) 711 / 51 03 445, fax: +49 (0) 711 / 51 03 446

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20