Bärbel Hammer Steuerberaterin

Verlauf

Steuernews für Ärzte

Blutentnahmen für Alkoholtest

Blutentnahme im Auftrag der Polizei stellt eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung dar ...mehr

Essen auf Rädern

Finanzgericht verneint Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung ...mehr

Mitgliedschaft im Fitnessstudio

Bundesfinanzhof entscheidet über steuerliche Abzugsfähigkeit von Fitnessstudio-Beiträgen ...mehr

Einbringung einer Arztpraxis in ein MVZ

Keine Übertragung des Praxisvermögens zu Buchwerten bei Zurückbehaltung der Vertragsarztzulassung ...mehr

Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem

Steuerliche Beurteilung der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ...mehr

Private Krankenversicherungen

PKV-Studie offenbart Mehrumsätze von Ärztinnen und Ärzten mit Privatversicherten ...mehr

Posttraumatische Belastungsstörungen

Bundessozialgericht erkennt Belastungsstörungen als Berufskrankheit an ...mehr

Posttraumatische Belastungsstörungen

Illustration

Wie-Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind stets solche Krankheiten, die als solche bezeichnet sind und erkrankte Patienten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit erleiden. Berufskrankheiten werden in einer entsprechenden Rechtsverordnung festgelegt. Krankheiten, die nicht in der Rechtsverordnung enthalten sind, für diese jedoch nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit gegeben sind, sind von den Unfallversicherungsträgern wie eine Berufskrankheit als Versicherungsfall anzuerkennen (§ 9 Abs. 2 Siebtes Sozialgesetzbuch SGB VII).

BSG-Urteil

Im Streitfall klagte ein Rettungssanitäter auf Anerkennung posttraumatischer Belastungsstörungen als Berufskrankheit. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass solche Störungen als „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen sind (Urteil vom 22.6.2023, B 2 U 11/20 R). Rettungssanitäter sind während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt. Diese Einwirkungen sind generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer posttraumatischen Belastungsstörung, so das BSG.

Stand: 29. August 2023

Bild: Stasique - stock.adobe.com

Funktionen

Autor

Werbeagentur Linz

hCards

Logo von Bärbel Hammer Steuerberaterin
Bärbel Hammer Steuerberaterin, work: Ingeborg-Bachmann-Straße 11, 70736 Fellbach, Deutschland, work: +49 (0) 711 / 51 03 445, fax: +49 (0) 711 / 51 03 446

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20